|
::: Partnerseiten :::
|
|
::: Link-Tipps :::
|
|
|
|
|
Hier sind tolle Tipps zu dem
Thema
Sonstiges
|
|
Wenn
Sie einen Rechtsanwalt in Berlin suchen, der Sie in familienrechtlichen
Angelegenheiten berät und vor Gericht vertritt, werden Sie auf ein
reichhaltiges Angebot stoßen. Rund 12.000 Kollegen sind Rechtsanwalt in Berlin.
Insgesamt ca. 140.000 Rechtsanwälte in Deutschland bieten sich an, Ihre
Scheidung durchzuführen. Zahlreiche Rechtsanwälte bieten ihre Dienste im
Internet an und haben sich auf den ersten Seiten von Google platziert, um möglichst
viele Scheidungen zu bekommen. Nun ist eine Scheidung in den seltensten Fällen
die abschließende Lösung einer Trennung, vor allem dann, wenn gemeinsames Vermögen,
gemeinsame Kinder, ein gemeinsames Haus, Grundstücke etc. betroffen sind. Es
ist zwar möglich, diese ganzen Dinge im Scheidungsverfahren ungeregelt zu
lassen, in dem lediglich der Versorgungsausgleich, also die Verteilung während
der Ehezeit erworbener Rentenanwartschaften durchgeführt wird. Anschließend
bleiben Sie aber auf einem Haufen ungelöster Probleme sitzen und fragen sich,
wer Ihnen Ehegattenunterhalt zahlt, wie der Kindesunterhalt, der Aufenthalt der
Kinder und der Umgang mit den Kindern geregelt werden soll, wie das gemeinsame
Vermögen auseinandergesetzt werden soll, wie steuerliche Angelegenheit zu
regeln sind etc. Dann wird Ihnen ein Rechtsanwalt nichts nützen, der sich im
Familienrecht nicht auskennt. Die Materie ist umfangreich und hoch kompliziert,
so dass sich schon seit langem Rechtsanwälte speziell auf dieses Fachgebiet
konzentriert haben. Von den 12.000 Kollegen, die Rechtsanwalt in Berlin sind,
haben etwa 240 die zusätzliche Qualifikation zum Fachanwalt für Familienrecht
erworben. Eine gute Beratung bei einem spezialisierten Rechtsanwalt in Berlin
kann dazu führen, dass eine Ehescheidung aufgeschoben und erst einmal andere
Dinge geregelt werden. Als Erstes ist der Trennungsunterhalt und der Unterhalt für
die Kinder zu nennen. Durch das Unterhaltsreformgesetz, das zum 1.1.2008 gilt,
und das Ihrem Rechtsanwalt in Berlin unbedingt geläufig sein sollte, sind beim
Ehegattenunterhalt nach Rechtskraft der Scheidung erhebliche Änderungen
eingetreten. Der Trennungsunterhalt ist dagegen nur mittelbar von den neuen
gesetzlichen Bestimmungen betroffen. Grundsätzlich gilt, dass dem
unterhaltsberechtigten Ehepartner während des ersten Trennungsjahres nicht
zugemutet wird, seinen Unterhalt durch eigene Arbeit zu decken. Er kann im
Grunde weiterleben, wie er es bereits während der Ehe getan hat, mit dem
Anspruch auf die Hälfte des ehelichen Einkommens. Dieser Halbteilungsgrundsatz
wird durch die Rechtsprechung allerdings in der Weise modifiziert, als in Berlin
und in den Bundesländern nördlich der Mainlinie der verdienende Ehegatte 1/7
von seinem Einkommen vorab als sog. Erwerbsbonus abziehen kann, so dass der
unterhaltsberechtigte Ehepartner nur 3/7 der Einkommensdifferenz erhält. In den
südlichen Bundesländern beträgt der Erwerbstätigenbonus nur 1/10. Größere
Schwierigkeiten ergeben sich bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten
Einkommens, vor allem bei Selbständigen. Dort wird um jede einzelne
betriebliche Ausgabenposition gestritten und es muss geklärt werden, inwieweit
sie betrieblich veranlasst und inwieweit sie unterhaltsrechtlich relevant ist.
Auch bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ergeben sich enorme
Gestaltungsspielräume für den unterhaltspflichtigen Ehepartner. Da sich die
meisten Richter mit betriebswirtschaftlichen Fragen und Steuerrecht nicht
besonders gut auskennen, sind spezielle Kenntnisse im Steuerrecht für Ihren
Rechtsanwalt in Berlin unabdingbar. Trotzdem versuchen viele, ihre Scheidung mit
einem Rechtsanwalt durchzuführen, der sich in Familiensachen nicht auskennt und
ziehen zusätzlich einen Steuerberater hinzu, um wenigstens in steuerrechtlicher
Hinsicht das Richtige zu tun. Diese Kombination ist allerdings nicht unbedingt
hilfreich, da sich der Steuerberater in der Regel nicht mit dem Familienrecht
auskennt, der Rechtsanwalt nicht mit dem Steuerrecht. Letztlich müssen die
Kenntnisse aus beiden Rechtsgebieten zusammengeführt werden, um eine für Sie
und Ihre Trennungsfamilie vernünftige Regelung zu gestalten. Hier bietet das
Beraternetzwerk von www.Scheidung-clevergestalten.de
eine gute Alternative zur herkömmlichen Herangehensweise an den Problemkreis
Trennung, Scheidung, Unterhalt. Versierte Finanzplaner können den Bedarf der
Trennungsfamilie im Einzelnen ermitteln, um dann eine Lösung vorzuschlagen, mit
der alle Familienangehörigen leben können. Mediatoren im Netzwerk sind in der
Lage, bei zerstrittenen Ehepartnern wieder eine Gesprächsbereitschaft
herzustellen, die erforderlich ist, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.
Spezialisierte Rechtsanwälte, die gleichzeitig Fachanwalt für Familienrecht
sind, können die erforderlichen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
aufsetzen und ggf. auch Prozesse erfolgreich führen, falls am Ende keine
Einigung zustande kommt. Wichtig ist die permanente Beratung und Rücksprache,
solange eine Lösung noch nicht gefunden oder ein Urteil noch nicht gefällt
ist. Wie schnell ein Familiengericht ihre Angelegenheit bearbeitet, hängt in
Berlin davon ab, wo Sie wohnen. In den nördlichen Bezirken Reinickendorf,
Pankow, Weißensee, Wedding und Mitte ist das Familiengericht Pankow/Weißensee
zuständig. Es ist klein und gut organisiert. Für die meisten Bezirke, unter
anderem Spandau, Zehlendorf, Charlottenburg, Schöneberg, Tempelhof, Steglitz
ist das Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg zuständig. Es ist eines der größten
Familiengerichte in Deutschland, denkbar schlecht organisiert und daher sehr
langsam. Hier müssen Sie selbst in Eilsachen mehr als ein halbes Jahr warten,
so dass sich die Sache häufig schon durch Zeitablauf erledigt hat. Wenn Sie
hier trotzdem etwas erreichen wollen, benötigen Sie einen Rechtsanwalt in
Berlin, der permanent beim Gericht vorstellig wird, dort anruft und auch die
Geschäftsstelle persönlich besucht, damit ihre Sache in zumutbarer Zeit
erledigt wird. Die Erfolgsaussichten ihrer Angelegenheit hängen auch von der
jeweils persönlichen Auffassung des Familienrichters zu den verschiedenen
unbestimmten Rechtsbegriffen ab. Wann kann man von einer langen Ehedauer
sprechen? Was ist unbillig? Was ist angemessen? Was ist zumutbar? Wann ist ein
sog. Vertrauenstatbestand geschaffen? Wann ist ein Anspruch verwirkt? Diese
Fragen lassen sich so oder so beantworten, so dass vieles davon abhängt, wie
Ihr Rechtsanwalt in Berlin die Sache anpackt, wie er die Begriffe auslegt und
welche Rechtsprechung er zitieren kann. Dazu ist erforderlich, die gesamte
aktuelle Rechtsprechung sämtlicher
24 Oberlandesgerichte in Deutschland zu kennen, darüber hinaus die einschlägige
Rechtsprechung des Familiensenats beim Bundesgerichtshof. In sehr verwickelten
Angelegenheiten ist auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
heranzuziehen. In Sorge- und Umgangsangelegenheiten hat inzwischen auch schon
die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Bedeutung erlangt. Wenn Sie
also einen Rechtsanwalt in Berlin suchen, sollten Sie sich darüber im Klaren
sein, dass es häufig nicht nur um Ihre Scheidung geht, sondern um sehr viel
mehr.
|
| |
|